Beiträge: Übernahme Räum- & Streupflicht
Alle Artikel mit dem Schlagwort „Übernahme Räum- & Streupflicht".
Neuester BeitragWinterdienstplan für Mieter: Vorlage und Regeln
Winterdienst auf Mieter übertragen: was im Mietvertrag stehen muss, wer kontrollieren muss – mit Vorlage für den Räum- und Streuplan zum Ausdrucken.
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Winterdienst und Gartenpflege steuerlich absetzen (§ 35a)
20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 € im Jahr: wann Winterdienst und Gartenpflege nach § 35a EStG absetzbar sind – für Eigentümer, Mieter und WEG.
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Winterdienst: Was ein Saisonvertrag kostet und wovon es abhängt
Bereitschaft, Einsatz oder Pauschale: drei Preismodelle, drei verschiedene Angebote. Was die Kalkulation treibt und was umlagefähig ist.
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Räum- und Streupflicht in Karlsruhe: Zeiten, Breite, Streumittel
Bis wann in Karlsruhe geräumt sein muss, wie breit, und warum Streusalz tabu ist: die Regeln der städtischen Satzung, kompakt erklärt.
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Winterdienst beauftragen: Anbieter prüfen, Vertrag schließen
Welche Fragen ein Winterdienstanbieter beantworten können muss, welche Unterlagen Sie sich zeigen lassen sollten und warum der Herbst zählt.
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Räum- und Streupflicht: Wer haftet bei Schnee und Glätte?
Eigentümer, Mieter oder Verwalter – wer ist im Winter verantwortlich? Und was passiert bei einem Glätteunfall? Die wichtigsten Fakten.
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Winterdienst beauftragen: Ablauf, Kosten, Haftung
Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Wir erklären, worauf es beim Winterdienst ankommt – und wie Sie sich absichern.
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