Zum Inhalt springenWinterdienst 2026/27: jetzt Objekte für die Saison sichern
Leistungsbereich

Winterdienst

Räumen und Streuen nach der Satzung Ihrer Gemeinde, Rufbereitschaft bei Schneefall, jeder Einsatz mit Uhrzeit protokolliert.

Referenzen: Hotel AVIVA Karlsruhe · Vidia Klinik · Tipico Karlsruhe

Lieber anrufen: +49 721 98618932
5 Mio. € Betriebshaftpflicht Antwort in 24 h Festes, geschultes Team

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  • Kostenlose BesichtigungWir sehen uns das Objekt an, danach steht der Festpreis.
  • Jeder Einsatz protokolliertMit Datum, Uhrzeit und Leistung – Ihr Nachweis.
  • Antwort in 24 StundenAuf jede Anfrage, werktags meist am selben Tag.
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Referenzen

Auf uns verlassen sich auch große Auftraggeber.

Ein Auszug aus unseren Auftraggebern.

4Gewerke aus einer Hand

Hotel AVIVA Karlsruhe

Karlsruhe · Reinigung, Hausmeisterservice, Grünpflege, Winterdienst

Im Hotel AVIVA übernehmen wir alle Facility-Leistungen aus einer Hand – im laufenden Hotelbetrieb, bei dem Gäste von Sauberkeit und Abläufen im Hintergrund nichts merken sollen.

15.000 m²Klinikfläche

Vidia Klinik Karlsruhe

Karlsruhe · Klinikgebäude

Ein Klinikbetrieb mit rund 15.000 m² Fläche – ein Auftraggeber, bei dem Termintreue und saubere Abläufe nicht verhandelbar sind.

Tipico Karlsruhe

Karlsruhe · Filialbetreuung im Stadtgebiet

Mehrere Standorte im Karlsruher Stadtgebiet, betreut im laufenden Betrieb – mit festen Ansprechpartnern und planbaren Abläufen.

Voll versichert
Geschultes Team
Transparente Angebote
Kostenlose Besichtigung
Winterdienst
Leistungsbereich

Was Winterdienst bei uns heißt

Als Eigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die Räum- und Streupflicht – zu den Zeiten, die Ihre Gemeinde in ihrer Satzung festlegt. Wir übernehmen sie für die ganze Saison: Gehwege, Zugänge, Zufahrten und Parkplätze, mit dem dort zulässigen Streugut, Rufbereitschaft bei Schneefall und einem Protokoll zu jedem Einsatz.

Das übernehmen wir für Sie

Schneeräumung von Gehwegen, Zugängen & Zufahrten
Streudienst mit dem Streugut, das die Satzung vor Ort zulässt – wo Salz verboten ist, mit Splitt oder Sand
Parkplatz- & Hofräumung
Übernahme der Räum- & Streupflicht per Saisonvertrag
Einsatzprotokoll mit Datum und Uhrzeit – Ihr Nachweis im Schadensfall
Rufbereitschaft bei Schneefall und Glätte, auch am Wochenende
Mehrfache Einsätze am Tag bei anhaltendem Schneefall
Ein Ansprechpartner und eine Abrechnung je Objekt – ideal für Hausverwaltungen
Warum ATRIONA

Ihre Vorteile auf einen Blick.

12 Jahre Erfahrung im Team

Langjährige Expertise und ein eingespieltes Team für Ergebnisse, die dauerhaft überzeugen.

Festes, geschultes Personal

Im Umkreis von 300 km um Karlsruhe feste, geschulte Mitarbeiter, die Ihr Objekt kennen – keine wechselnden Kräfte.

Festpreis nach Besichtigung

Wir sehen uns Ihr Objekt an und nennen einen festen Preis. Keine Stundenfallen, keine Nachberechnung.

Kosten

Was kostet Winterdienst?

Ein Saisonvertrag deckt die Einsätze ab, die das Wetter verlangt – nicht eine vorher festgelegte Zahl. Was ihn teurer oder günstiger macht:

01

Fläche und Räumbreite

Wie breit Gehwege zu räumen sind, schreibt die Satzung der Gemeinde vor – mal als Anteil der Gehwegbreite, mal als fester Meterwert. Daraus ergibt sich die zu räumende Fläche, nicht aus der Grundstücksgröße.

02

Zahl der Einsätze

In einem Winter mit wenigen Schneetagen fahren wir seltener, in einem schneereichen mehrfach am Tag. Beides ist im Saisonpreis kalkuliert; alles andere wäre keine Übernahme der Pflicht, sondern eine Wette auf das Wetter.

03

Zeitfenster

Die Satzung legt fest, bis wann morgens geräumt sein muss – werktags häufig 7 Uhr, je nach Gemeinde auch später, an Sonn- und Feiertagen meist später. Objekte, die dafür als erste angefahren werden müssen, binden Personal zur teuersten Stunde – die Position in der Tour schlägt sich im Preis nieder.

04

Streugut

Viele Gemeinden verbieten Salz auf Gehwegen. Dann streuen wir Splitt oder Sand; das Material muss vor Ort gelagert, nachgefüllt und im Frühjahr wieder aufgenommen und entsorgt werden. Diese Kehrung am Saisonende gehört in die Kalkulation.

05

Lage in der Tour

Liegt Ihr Objekt zwischen anderen Aufträgen, trägt es nur seinen Anteil an der Anfahrt. Ein einzelnes Objekt am Rand des Gebiets braucht eine eigene Fahrt – deshalb fragen wir früh, ob eine Verwaltung mehrere Häuser in derselben Straße hat.

06

Zusatzflächen

Parkplätze, Tiefgaragenrampen, Mülltonnenstandplätze und Notausgänge sind eigene Positionen. Rampen sind der häufigste Streitpunkt: Sie gehören nicht zum Gehweg, zählen im Schadensfall aber genauso.

Preise stehen deshalb nicht auf dieser Seite. Nach einer Besichtigung – am besten im Herbst, solange die Flächen ohne Schnee zu sehen sind – bekommen Sie ein Saisonangebot mit Flächen, Räumbreiten, Zeitfenstern und Streugut. Geräumt wird, was die Satzung verlangt; abgerechnet wird, was im Vertrag steht.

Unser Vorgehen

Winterdienst beauftragen – in vier Schritten.

01

Flächenaufnahme im Herbst

Wir messen Gehweg, Zugänge, Zufahrt und Parkplatz auf, legen die Räumbreite nach Satzung fest und klären, wo das Streugut gelagert werden kann. Möglichst vor November – danach sind die Touren voll.

02

Saisonvertrag mit festen Zeiten

Im Vertrag stehen die Flächen, die Zeitfenster nach der Satzung Ihrer Gemeinde und was bei anhaltendem Schneefall passiert. Damit ist schriftlich, wofür wir einstehen.

03

Wetterüberwachung und Rufbereitschaft

Wir verfolgen die Vorhersage für jedes Einsatzgebiet und starten die Tour so, dass die erste Fläche vor dem Zeitfenster frei ist. Bei Blitzeis oder Nachtschneefall läuft die Rufbereitschaft, auch am Wochenende.

04

Räumen, streuen, protokollieren

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streugut festgehalten. Dieses Protokoll ist der Nachweis, den Sie brauchen, wenn nach einem Sturz die Haftpflichtversicherung fragt, ob und wann geräumt wurde.

Rufbereitschaft Winterdienst & Notfall

Außerhalb der Geschäftszeiten, bei Schneefall und in Notfällen erreichbar. Bei Schneefall räumen wir vor Beginn der Verkehrszeiten — melden Sie sich auch nachts oder am Wochenende.

+49 152 24931924
Unsere Arbeitsweise

Sauber dokumentiert – vom Auftrag bis zur Rechnung

Mehr dazu

Klare Trennung

Partnerbetriebe werden nie wie Mitarbeiter eingeteilt – das schützt Sie als Auftraggeber.

Nachvollziehbar

Jeder Auftrag ist dokumentiert, Belege sind nachträglich nicht änderbar.

Daten in Deutschland

Verarbeitung und Archivierung ausschließlich in Deutschland, DSGVO-konform.

Ihr Preis

Auf Anfrage

Individuell kalkuliert – inkl. aller Mittel und Geräte.

Transparente Angebote

Jedes Objekt ist anders – deshalb kalkulieren wir Ihr Angebot individuell und nennen Ihnen einen klaren Angebotspreis. Keine Stundenfallen, keine Überraschungen.

  • Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
  • Individuelles, transparentes Angebot
  • Keine versteckten Kosten
  • Flexible Laufzeiten
Einsatzgebiete

Winterdienst: unser Einsatzgebiet

Unser eigenes Team räumt in einem Radius von rund 300 Kilometern, in festen Touren mit Rufbereitschaft. Für Filialnetze und weiter entfernte Objekte arbeiten wir bundesweit mit geprüften Partnerbetrieben – mit einem Vertrag, einem Ansprechpartner und demselben Protokoll an jedem Standort. Wichtig: Räumzeiten, Räumbreiten und erlaubtes Streugut regelt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung. Wir prüfen die Regeln für jedes Objekt, bevor eine Fläche in den Vertrag kommt.

Räumzeiten, Räumbreiten und Streugut je Ort: Räumpflicht in allen Gemeinden im Überblick

Diese Leistung bieten wir unter anderem in:

FAQ

Häufige Fragen zu Winterdienst

Das legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest. Häufig muss werktags bis 7 Uhr geräumt sein, in manchen Städten auch erst bis 7:30 oder 8:30 Uhr; an Sonn- und Feiertagen gilt meist ein späterer Zeitpunkt. Die Pflicht endet je nach Satzung am Abend, oft um 20 oder 21 Uhr. Fällt tagsüber weiter Schnee oder bildet sich neue Glätte, muss erneut geräumt bzw. gestreut werden. Wir legen die Zeiten je Objekt nach der örtlichen Satzung fest.

Auch das regelt die Gemeinde. Häufig verlangt wird eine Breite, auf der zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen; manche Städte schreiben einen Anteil der Gehwegbreite vor, andere einen festen Meterwert. Gibt es keinen Gehweg, ist meist ein Streifen am Fahrbahnrand freizuhalten. Die Räumbreite steht bei uns im Vertrag.

Das hängt von der Gemeinde ab. Viele Städte verbieten Salz auf Gehwegen und erlauben es höchstens bei Blitzeis oder an Treppen und Gefällen. Wo Salz verboten ist, streuen wir abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand und nehmen sie im Frühjahr wieder auf.

Ja, für die im Vertrag vereinbarten Flächen. Eine Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer – deshalb protokollieren wir jeden Einsatz mit Uhrzeit, damit Sie im Schadensfall nachweisen können, dass geräumt wurde.

Im Herbst, möglichst vor November. Mit dem ersten Schnee sind Touren und Kapazitäten meist verplant – wer dann erst anfragt, bekommt oft keinen Platz mehr.

Üblich ist ein Saisonvertrag. Die Kalkulation richtet sich nach Flächen, Anzahl der Objekte und Lage; nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein festes Angebot, bei mehreren Objekten mit Abrechnung je Objekt.

Ja. Sie haben einen Ansprechpartner für alle Objekte, jede Liegenschaft wird separat protokolliert und abgerechnet – so lassen sich die Kosten sauber auf die Betriebskosten umlegen.

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