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In vielen Häusern teilen sich die Mieter den Winterdienst nach Plan. Das ist zulässig – aber nur unter Bedingungen, und der Eigentümer ist damit nicht aus der Verantwortung. Unten finden Sie eine Vorlage für den Räum- und Streuplan.
Wer die Räumpflicht hat
Die Gemeinde überträgt die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger, also auf die Eigentümer. Wann geräumt sein muss, wie breit und mit welchem Streugut, regelt jede Gemeinde selbst – die Regeln vieler Orte stehen in der Übersicht der Räumpflicht in den Gemeinden.
Übertragung auf Mieter: was gelten muss
- Vertragliche Vereinbarung: Der Winterdienst muss im Mietvertrag oder in einer Hausordnung stehen, die Bestandteil des Mietvertrags ist. Ein Aushang im Treppenhaus genügt nicht.
- Klare Regeln: Welche Flächen, zu welchen Zeiten, mit welchem Streugut, wer bei Abwesenheit vertritt.
- Zumutbarkeit: Wer aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht räumen kann, muss für Ersatz sorgen – häufig auf eigene Kosten. Das sollte vorher geklärt sein, nicht beim ersten Schnee.
Die Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer
Auch wenn Mieter räumen, muss der Eigentümer überwachen, ob der Plan eingehalten wird. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, prüft das Gericht, ob die Übertragung wirksam war und ob kontrolliert wurde. Deshalb gehört in den Plan eine Spalte, in der die Erledigung mit Uhrzeit eingetragen wird.
Vorlage: Räum- und Streuplan
| KW | Zeitraum | Zuständige Wohnung | Vertretung | Geräumt / gestreut (Datum, Uhrzeit, Kürzel) |
|---|---|---|---|---|
Tipp: Die Uhrzeit ist der wichtigste Eintrag. Sie zeigt im Streitfall, dass vor Beginn der Räumpflicht geräumt wurde. Zum Drucken die Seite über das Druckmenü Ihres Browsers ausgeben, dort lässt sie sich auch als PDF speichern.
Wann ein Dienstleister die bessere Lösung ist
Bei berufstätigen, älteren oder häufig abwesenden Mietern wird der Plan schnell zur Lücke. Ein beauftragter Winterdienst übernimmt die vertraglich vereinbarten Flächen und protokolliert jeden Einsatz. Die Kosten sind als Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht – mehr dazu im Ratgeber Winterdienst: Kosten und Saisonvertrag. Mieter können ihren Anteil zudem nach § 35a EStG absetzen: Winterdienst steuerlich absetzen.
Mehr zur Leistung: Winterdienst mit Übernahme der Räum- und Streupflicht
*Stand: Oktober 2026. Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.*
Passende Leistung
Winterdienst von ATRIONA Facility


