Wer in Karlsruhe ein Grundstück an einer öffentlichen Straße besitzt oder verwaltet, muss im Winter räumen und streuen. Die Regeln stehen in der städtischen Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege. Hier das Wichtigste – ohne Juristendeutsch.
Wer ist verpflichtet?
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben. Bei Mehrfamilienhäusern wird die Pflicht oft per Mietvertrag oder Hausordnung auf Mieter übertragen – oder die Hausverwaltung beauftragt einen Winterdienst. Die Verantwortung, dass tatsächlich geräumt wird, bleibt aber beim Eigentümer.
Bis wann muss geräumt sein?
- Werktage (Montag bis Samstag): bis 7:30 Uhr
- Sonn- und Feiertage: bis 9:00 Uhr
Die Pflicht endet um 21 Uhr. Schneit es tagsüber weiter oder bildet sich neue Glätte, muss erneut geräumt beziehungsweise gestreut werden – einmal am Morgen reicht dann nicht.
Wie breit?
- Gehwege entlang von Fahrbahnen, gemeinsame Geh- und Radwege, Fuß- und Treppenwege: auf drei Viertel der Breite, höchstens 3 Meter
- Kein Gehweg vorhanden: ein Streifen von 1,50 Meter am Fahrbahnrand
- Fußgängerzonen: 3 Meter Breite
Welche Streumittel sind erlaubt?
Aus Umweltschutzgründen sind in Karlsruhe Salz und salzhaltige Mittel verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Asche. Wer trotzdem Salz streut, verstößt gegen die Satzung – und schadet Bäumen, Grünstreifen und Hundepfoten.
Was passiert bei einem Glätteunfall?
Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, haftet, wenn jemand stürzt – von Behandlungskosten bis Schmerzensgeld. Im Streitfall entscheidet, ob Sie nachweisen können, dass rechtzeitig geräumt wurde. Deshalb gehört zu jedem professionellen Winterdienst ein Einsatzprotokoll mit Datum und Uhrzeit. Mehr dazu: Räum- und Streupflicht: Wer haftet?
Checkliste für Eigentümer und Hausverwaltungen
- Welche Flächen gehören zur Pflicht? (Gehweg, Zugang, Zufahrt, Stellplätze)
- Wer räumt werktags vor 7:30 Uhr – auch im Urlaub und bei Krankheit?
- Ist abstumpfendes Streugut vorrätig (kein Salz)?
- Wird jeder Einsatz dokumentiert?
- Ist die Pflicht schriftlich geregelt – im Mietvertrag oder im Dienstleistervertrag?
Pflicht abgeben: Winterdienst für die ganze Saison
Gerade bei mehreren Objekten ist das kaum selbst zu organisieren. Wir übernehmen den Winterdienst in Karlsruhe per Saisonvertrag: Räumen und Streuen nach Satzung, Rufbereitschaft bei Schneefall und ein Protokoll zu jedem Einsatz – für Hausverwaltungen mit einem Ansprechpartner und einer Abrechnung je Objekt. Tipp: Beauftragen Sie im Herbst, bevor mit dem ersten Schnee die Touren voll sind. Jetzt kostenloses Angebot anfordern.
*Stand: September 2026. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Stadt Karlsruhe. Andere Gemeinden im Umland haben eigene Regeln mit abweichenden Zeiten.*



