Sobald Schnee und Eis kommen, wird die Räum- und Streupflicht zum Thema – und im Schadensfall schnell zur Haftungsfrage. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich trägt der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege entlang seines Grundstücks. Diese Pflicht kann per Mietvertrag oder Hausordnung auf Mieter übertragen werden; bei verwalteten Objekten übernimmt sie häufig die Hausverwaltung oder ein beauftragter Dienstleister.
Wann und wie muss geräumt werden?
In der Regel werktags von etwa 7 bis 20 Uhr (sonntags später) – und bei anhaltendem Schneefall zeitnah und ggf. mehrfach. Geräumt und gestreut werden müssen vor allem Gehwege, Eingänge und Zufahrten.
Haftung bei Glätteunfällen
Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt und jemand verletzt sich, haftet für die Folgen. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes so wichtig – sie entlastet im Streitfall.
Pflicht sicher abgeben
Sie können Ihre Räum- und Streupflicht vollständig an uns übertragen – inklusive Rufbereitschaft und Dokumentation. Mehr dazu auf unserer Seite zum Winterdienst, oder direkt ein Angebot anfordern.




