Zum Inhalt springenWinterdienst 2026/27: jetzt Objekte für die Saison sichern
Ratgeber Winterdienst

Räum- und Streupflicht: Räumzeiten in 34 Städten und Gemeinden

Jede Gemeinde regelt in ihrer eigenen Satzung, bis wann Gehwege geräumt sein müssen, wie breit und mit welchem Streugut. Hier stehen die Regeln aller Orte, in denen wir arbeiten – zum Nachschlagen und Ausdrucken.

In Baden-Württemberg liegt die Räum- und Streupflicht zunächst bei der Gemeinde. Erst eine Satzung nach § 41 Straßengesetz überträgt sie auf die Anlieger – also auf Eigentümer und, wenn der Mietvertrag das vorsieht, auf Mieter. Deshalb gibt es keine einheitliche Uhrzeit: Zwei Nachbarorte können um eine Stunde auseinanderliegen.

Die Angaben stammen aus den Satzungen im Volltext (Recherche September 2026), je Ort mit Fassungsstand. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde. Diese Übersicht ist eine Arbeitshilfe und keine Rechtsberatung.

Winterdienstplan-Vorlage für Mieter

Bad Schönborn

Bad Schönborn setzt die Frist werktags auf 7:00 Uhr und an Sonn- wie Feiertagen auf 8:00 Uhr, in der Regel auf 1,50 Meter Breite; abends endet die Pflicht um 21:00 Uhr. Vorgeschrieben ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche; ein ausdrückliches Salzverbot enthält die Satzung nicht.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Bad Schönborn

Baden-Baden

Baden-Baden verlangt geräumte Wege werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr; die Pflicht endet um 21:00 Uhr und damit eine Stunde später als in Gaggenau oder Kuppenheim. Eine Mindestbreite für Gehwege nennt die Satzung nicht — geräumt wird der Gehweg auf Grundstückslänge, Staffeln bis zur Mitte. Salz ist auf Gehwegen, Fußwegen, Staffeln und in Fußgängerzonen ohne jede Ausnahme untersagt.

Stand: Satzungsfassung 2001

Winterdienst in Baden-Baden

Bietigheim (Baden)

Die Bietigheimer Räum- und Streupflichtsatzung verlangt Räumen wochentags bis 7:00 Uhr, am Samstag bis 8:00 Uhr, am Sonntag und an Feiertagen bis 9:00 Uhr; die Pflicht endet um 20:00 Uhr und damit eine Stunde früher als im benachbarten Durmersheim. Auftauende Streumittel sind verboten.

Stand: Satzungsfassung 2019

Winterdienst in Bietigheim (Baden)

Bretten

Bretten hat seine Streupflichtsatzung 2025 neu gefasst — ältere Angaben im Netz sind überholt. Jetzt gilt: wochentags 7:00 Uhr, Samstag 8:00 Uhr, Sonn- und Feiertag 9:00 Uhr, Pflichtende 20:00 Uhr, Räumbreite in der Regel 1,50 Meter, bei Fußwegen deren Mitte, Haltestellen bis zur Bordsteinkante. Auftauende Streumittel sind verboten, ausgenommen bei Eisregen und dann so gering wie möglich.

Stand: Satzungsfassung 2025

Winterdienst in Bretten

Bruchsal

In Bruchsal muss montags bis freitags bis 7:00 Uhr geräumt sein, samstags bis 8:00 Uhr und sonntags wie an Feiertagen bis 9:00 Uhr; die Pflicht läuft bis 20:00 Uhr. Geräumt wird in der Regel ein Meter Breite. Streusalz ist bis auf Eisglätte an besonderen Gefahrenstellen unzulässig, Asche dagegen ausdrücklich erlaubt. Wichtig für Verwaltungen: Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer gesamtschuldnerisch, also ausdrücklich auch Mieter und Pächter.

Stand: Satzungsfassung 2007

Winterdienst in Bruchsal

Dettenheim

In Dettenheim endet die Frist wochentags um 7:00 Uhr; sonn- und feiertags ist es 8:30 Uhr, in der Regel auf 1,50 Meter Breite; abends endet die Pflicht um 21:00 Uhr. Ein Salzverbot enthält die Satzung nicht — auftauende Streumittel sind aber auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Dettenheim

Durmersheim

In Durmersheim gilt von Montag bis Samstag dieselbe Frist, nämlich 7:00 Uhr; sonn- und feiertags ist bis 8:00 Uhr zu räumen. Die Pflicht gilt bis 21:00 Uhr, geräumt wird in der Regel mindestens ein Meter Breite. Anders als in vielen Nachbargemeinden gilt hier kein generelles Salzverbot: Auftauende Streumittel sind in Ausnahmefällen zulässig, auf das Mindestmaß beschränkt.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Durmersheim

Eggenstein-Leopoldshafen

Eggenstein-Leopoldshafen hat das späteste Pflichtende in unserem Gebiet: Bei anhaltendem Schneefall ist bis längstens 22:00 Uhr zu räumen. Fertig sein muss es an Werktagen um 7:00 Uhr sein, sonn- und feiertags um 8:00 Uhr, auf mindestens 1,50 Metern inklusive eines Meters Zugang zur Fahrbahn. Unbebaute und unbewohnte Grundstücke sind ausdrücklich nicht ausgenommen. Auftauende Streumittel sind auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Eggenstein-Leopoldshafen

Ettlingen

Ettlingen setzt die Frist an Werktagen auf 7:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen bleibt eine Stunde mehr, bis 8:00 Uhr. Die Pflicht läuft bis 21:00 Uhr, geräumt wird in der Regel mindestens ein Meter, auf Ersatzflächen und in verkehrsberuhigten Bereichen 1,50 Meter. Die Satzung ist in diesem Punkt unmissverständlich: Auftauende Streumittel sind verboten, ohne Ausnahme — zulässig sind Sand, Splitt, Granulat oder Asche.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Ettlingen

Frankfurt am Main

Frankfurt regelt den Winterdienst anders als jede Gemeinde in Baden-Württemberg: Die Pflicht gilt täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen genauso wie werktags — eine eigene Sonntagsregelung gibt es nicht. Geräumt wird der Gehweg in ganzer Breite, bei über drei Meter breiten Gehwegen und in Fußgängerzonen eine Bahn von mindestens 1,50 Metern. Salz ist nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen erlaubt, Asche dagegen anders als in Baden-Württemberg verboten. Weil hier hessisches Straßenrecht gilt, prüfen wir objektbezogen, welche Pflichten tatsächlich auf den Anlieger übertragen sind, bevor wir eine übernehmen.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Frankfurt am Main

Freiburg

In Freiburg endet die Frist wochentags um 7:00 Uhr; am Sonntag und an Feiertagen erst um 9:00 Uhr, nach 20:00 Uhr besteht keine Räumpflicht mehr. Die Satzung unterscheidet zwei Breiten, die man nicht zusammenziehen darf: geräumt wird mindestens 0,70 Meter, gestreut mindestens 0,50 Meter. Auftauende Chemikalien sind ausnahmslos untersagt, abstumpfende Stoffe müssen lückenlos aufgebracht werden. In Altstadt und Stühlinger übernimmt die Stadt Reinigung und Winterdienst gegen Gebühr selbst.

Stand: Fassung mit Wirkung zum 01.01.2025

Winterdienst in Freiburg

Gaggenau

Gaggenau verlangt Räumen bis 7:00 Uhr von Montag bis Freitag, bis 8:00 Uhr am Samstag und bis 9:00 Uhr an Sonn- sowie Feiertagen, in der Regel auf einem Meter Breite; die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Salz ist verboten und nur zulässig, wenn die Glätte anders nicht zumutbar zu beseitigen ist — und salzhaltiger Schnee darf ausdrücklich nicht in Baumnähe oder auf Grünflächen gelagert werden.

Stand: Satzungsfassung 2011

Winterdienst in Gaggenau

Graben-Neudorf

In Graben-Neudorf endet die Frist an Wochentagen um 7:00 Uhr; sonntags und an Feiertagen um 8:00 Uhr, die Pflicht läuft bis 21:00 Uhr, geräumt wird in der Regel ein Meter Breite. Ein hartes Salzverbot steht nicht in der Satzung; sie verlangt, auf auftauende Streumittel weitestgehend zu verzichten — wir streuen deshalb grundsätzlich abstumpfend.

Stand: 09/2026 — die Fassung liegt im Ratsinformationssystem der Gemeinde

Winterdienst in Graben-Neudorf

Heidelberg

Heidelberg verlangt Räumen werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bereits bis 8:00 Uhr, die Pflicht läuft bis 21:00 Uhr, geräumt wird auf mindestens 1,50 Meter Breite. Auf Treppen, Rampen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken ist ein Gemisch mit höchstens einem Drittel Salzanteil zulässig, was in den Hanglagen den Ausschlag gibt. Eine Besonderheit: Bei Straßen ohne Gehweg räumen in ungeraden Jahren die ungeraden, in geraden Jahren die geraden Hausnummern.

Stand: Satzungsfassung 2023

Winterdienst in Heidelberg

Karlsbad

Karlsbad setzt die Frist wochentags auf 7:00 Uhr, sonntags und an Feiertagen auf 8:00 Uhr; nach 21:00 Uhr besteht keine Räumpflicht mehr, geräumt wird in der Regel ein Meter. Auftauende Streumittel sind grundsätzlich verboten und dürfen ausnahmsweise bei Eisregen eingesetzt werden — bei den Höhenlagen hier ist genau diese Ausnahme die praktisch wichtige.

Stand: Satzungsfassung 2002

Winterdienst in Karlsbad

Karlsruhe

In Karlsruhe muss werktags bis 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein, die Pflicht endet um 21:00 Uhr; Gehwege werden auf drei Viertel der Breite, höchstens 3 Meter, freigemacht, und Streusalz ist dort verboten — wir streuen Splitt, Sand oder Asche.

Stand: Satzungsfassung 2002

Winterdienst in Karlsruhe

Kraichtal

In Kraichtal endet die Frist werktags um 7:00 Uhr, am Sonntag und an Feiertagen um 9:00 Uhr; Schluss ist um 20:00 Uhr, geräumt wird mindestens ein Meter, auf Ersatzflächen 1,20 Meter. Auftauende Streumittel sind grundsätzlich verboten.

Stand: Satzungsfassung 2023

Winterdienst in Kraichtal

Kuppenheim

Kuppenheim verlangt Räumen unter der Woche bis 7:00 Uhr, am Samstag bis 8:00 Uhr und sonntags wie feiertags bis 9:00 Uhr, auf einem Meter Breite, auf Ersatzflächen am Fahrbahnrand und in verkehrsberuhigten Bereichen 1,50 Meter; die Pflicht gilt bis 20:00 Uhr. Die Satzung ist die einzige in unserem Gebiet, die Eisglätte in Hanglagen ausdrücklich als Ausnahmetatbestand für Salz nennt, und sie zieht die Flächen um Straßenbäume in die Reinigungspflicht ein.

Stand: Fassung gültig ab 01.01.2017

Winterdienst in Kuppenheim

Linkenheim-Hochstetten

Linkenheim-Hochstetten hat die Regeln 2011 neu gefasst: an Wochentagen bis 7:00 Uhr, am Samstag eine Stunde später, sonntags und feiertags erst um 9:00 Uhr — und das Pflichtende wurde von 22:00 auf 20:00 Uhr vorgezogen. Geräumt wird in der Regel 1,50 Meter, bei Fußwegen deren Mitte, Haltestellen bis zur Bordsteinkante. Ein Salzverbot wurde bei der Neufassung ausdrücklich verworfen — auftauende Mittel sind auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.

Stand: Satzungsfassung 2011

Winterdienst in Linkenheim-Hochstetten

Malsch

Die Malscher Streupflichtsatzung verlangt Räumen werktags bis 7:30 Uhr, sonntags und an Feiertagen bis 9:00 Uhr, jeweils auf einem Meter Breite; die Pflicht endet um 21:00 Uhr. Auftauende Streumittel sind verboten und nur bei Eisregen ausnahmsweise und in geringster Menge zulässig.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Malsch

Mannheim

Die Mannheimer Gehwegreinigungssatzung verlangt an Werktagen geräumte Wege bis 7:00 Uhr, am Sonntag und an Feiertagen bis 9:00 Uhr; die Pflicht endet hier bereits um 20:00 Uhr. Geräumt wird mindestens ein Meter Breite, Salz ist außer bei Eisregen und auf Treppen, Rampen und Steigungen unzulässig und dort auf 20 Gramm je Quadratmeter begrenzt — an Gehflächen mit Baumbestand gilt auch diese Ausnahme nicht.

Stand: Fassung mit Wirkung zum 01.01.2025

Winterdienst in Mannheim

Oberderdingen

In Oberderdingen ist werktags bis 7:00 Uhr zu räumen, an Sonn- und Feiertagen bis 8:30 Uhr, jeweils auf einem Meter Breite; die Pflicht gilt bis 21:00 Uhr. Auftauende Streumittel sind verboten und nur bei Eisregen ausnahmsweise in geringster Menge zulässig.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Oberderdingen

Östringen

Für Östringen liegt uns die Streupflichtsatzung nicht in einer online abrufbaren Fassung vor; wir fragen die geltenden Zeiten vor Saisonbeginn bei der Stadt ab und tragen sie in den Einsatzplan ein, statt die Karlsruher Zeiten zu unterstellen. Konkrete Uhrzeiten nennen wir hier bewusst erst, wenn wir sie belegen können.

Stand: Satzung online nicht abrufbar — Stand 09/2026

Winterdienst in Östringen

Pfinztal

Pfinztal hat seine Satzung 2022 neu gefasst: werktags 7:00 Uhr, Samstag 8:00 Uhr, Sonn- und Feiertag 9:00 Uhr, Pflichtende 20:00 Uhr, Räumbreite in der Regel 1,50 Meter, auch an Überwegen. Im Normalfall ist abstumpfendes Material zu verwenden; auftauende Stoffe sind nur zulässig, wenn abstumpfende nicht ausreichend wirken, und dann auf das notwendige Minimum begrenzt.

Stand: Satzungsfassung 2022

Winterdienst in Pfinztal

Pforzheim

Pforzheim hat die früheste Frist in unserem ganzen Gebiet: Werktags muss bereits bis 6:30 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr, die Pflicht läuft bis 20:00 Uhr. Eine allgemeine Gehwegbreite nennt die Satzung nicht; für Treppenanlagen und Staffelwege gilt 1,20 Meter je Seite, in Fußgängerbereichen 3 Meter. Salz ist grundsätzlich untersagt und nur auf Gefällstrecken und an Treppen ausnahmsweise zulässig — dort, wo Bäume gefährdet würden, gar nicht.

Stand: Satzungsfassung 2006

Winterdienst in Pforzheim

Philippsburg

In Philippsburg läuft die Frist werktags bis 7:00 Uhr, sonntags und an Feiertagen bis 8:00 Uhr; Schluss ist um 21:00 Uhr, geräumt wird mindestens ein Meter, auf Ersatzflächen 1,50 Meter. Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten und nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen erlaubt.

Stand: Satzungsfassung 2001

Winterdienst in Philippsburg

Rastatt

Rastatt verlangt Räumen werktags bis 7:00 Uhr — der Samstag zählt dabei als Werktag — und an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr, auf mindestens 1,20 Meter Breite. Abends endet die Pflicht um 20:00 Uhr, mit einer Ausnahme, die für Gewerbe entscheidend ist: Vor öffentlichen Gebäuden und Firmengelände läuft sie bis zum Ende der Öffnungszeiten beziehungsweise bis Arbeitsende weiter, wenn diese über 20:00 Uhr hinausgehen. Salz ist nur in Ausnahmefällen bei extremer Eisglätte und in geringen Mengen vorgesehen.

Stand: Satzungsfassung 2001

Winterdienst in Rastatt

Rheinstetten

In Rheinstetten gilt die neuere Regelung mit eigener Samstagsfrist: unter der Woche bis 7:00 Uhr, am Samstag bis 8:00 Uhr und am Sonntag wie an Feiertagen bis 9:00 Uhr. Die Pflicht endet um 20:30 Uhr, geräumt wird in der Regel ein Meter, bei Fußwegen deren Mitte. Haltestellen sind bis zur Bordsteinkante freizuhalten. Ein ausdrückliches Streusalzverbot enthält die Satzung nicht; vorgesehen ist abstumpfendes Material.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Rheinstetten

Stutensee

Stutensee verlangt geräumte Wege werktags ab 7:00 Uhr, sonntags und feiertags ab 8:00 Uhr; die Pflicht läuft bis 21:00 Uhr, die Räumbreite beträgt in der Regel 1,50 Meter. Gestreut wird mit Sand, Splitt oder Asche; auftauende Mittel sind nur ausnahmsweise bei Glatteis durch anfrierenden Regen oder Nebel zulässig und dann auf das Nötigste zu beschränken.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Stutensee

Stuttgart

Stuttgart verlangt Räumen werktags bis 7:00 Uhr, am Samstag bis 8:00 Uhr und sonntags wie an Feiertagen bis 9:00 Uhr, stets auf 1,50 Meter Breite, auch in Fußgängerzonen; nach 21:00 Uhr besteht keine Räumpflicht mehr. Salz ist verboten und ausschließlich bei Eisregen zulässig — trotz der Hanglagen gibt es hier keine Gefällstrecken-Ausnahme, anders als im nahen Pforzheim.

Stand: Satzungsfassung 2011

Winterdienst in Stuttgart

Ubstadt-Weiher

Ubstadt-Weiher verlangt Räumen werktags bis 7:00 Uhr, am Samstag eine Stunde später und an Sonn- wie Feiertagen erst um 9:00 Uhr, jeweils auf mindestens einem Meter Breite; nach 20:00 Uhr besteht keine Räumpflicht mehr. Ein Salzverbot enthält die Satzung nicht — auftauende Stoffe sind aber auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Ubstadt-Weiher

Waghäusel

Waghäusel unterscheidet drei Fristen: 7:00 Uhr von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr am Samstag und 9:00 Uhr an Sonn- sowie Feiertagen. Nach 21:00 Uhr besteht keine Räumpflicht mehr, geräumt wird in der Regel ein Meter Breite. Auftauende Streumittel sind verboten; erlaubt sind Sand, Splitt oder Asche.

Stand: Satzungsfassung 2021

Winterdienst in Waghäusel

Walzbachtal

In Walzbachtal muss an Werktagen bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr auf 1,20 Meter Breite geräumt sein; die Pflicht läuft bis 21:00 Uhr. Auftausalz ist untersagt — zulässig sind nur Sand, Splitt und Asche.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Walzbachtal

Weingarten (Baden)

Weingarten verlangt eine Räumbreite von in der Regel 1,20 Metern — eine Zahl, die sonst keine unserer Umlandgemeinden so festlegt. Geräumt sein muss es an Werktagen um 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 8:00 Uhr. Schluss ist um 21:00 Uhr. Auftauende Streumittel sind ohne Ausnahme verboten; erlaubt sind Sand, Splitt oder Asche.

Stand: 09/2026

Winterdienst in Weingarten (Baden)

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