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Wie oft ein Büro gereinigt werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten — mit einer Ausnahme: Bei den Sanitärräumen entscheidet nicht der Geschmack, sondern das Arbeitsschutzrecht.
Der Teil, über den nicht verhandelt wird
Nach § 4 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Arbeitsstätte den hygienischen Erfordernissen entsprechend reinigen lassen. Konkret wird das in der Technischen Regel ASR A4.1 (Sanitärräume): Werden gemeinschaftlich genutzte Toiletten- und Sanitärräume täglich benutzt, sind sie grundsätzlich täglich zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren. Wer die ASR einhält, darf davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung erfüllt zu haben.
Das ist der Grund, warum eine Sanitärreinigung selten dort gekürzt werden kann, wo gespart werden soll. Alles andere ist verhandelbar.
Was die Häufigkeit sonst bestimmt
- Kopfzahl und Anwesenheit: Zwölf Arbeitsplätze mit drei Bürotagen pro Woche sind nicht dasselbe wie zwölf Arbeitsplätze in Vollpräsenz. Seit Homeoffice-Modellen ist die alte Faustregel "pro Kopf" ungenau geworden — gezählt wird die tatsächliche Belegung.
- Publikumsverkehr: Eingang, Wartebereich und Kundentoilette verschmutzen unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
- Bodenbelag: Textilbeläge verzeihen längere Intervalle optisch, brauchen dafür Sprühextraktion in größeren Abständen. Hartbeläge zeigen Schmutz sofort, lassen sich aber schnell wischen.
- Küche und Pausenraum: Wo mittags aufgewärmt wird, entsteht Fettfilm — das ist eine Frequenzfrage, keine Gründlichkeitsfrage.
- Branche: Praxen und Lebensmittelnähe haben eigene Hygienepläne, die über die ASR hinausgehen.
Ein Turnus, der in der Praxis funktioniert
Statt eines Pauschalpakets bewährt sich ein gestaffelter Plan, in dem jede Fläche ihren eigenen Takt hat:
- Täglich: Sanitär, Küche, Eingangsbereich, Abfall
- Zwei- bis dreimal pro Woche: Böden in Verkehrsflächen, Besprechungsräume
- Wöchentlich: Schreibtischflächen (soweit freigeräumt), Glastüren, Fensterbänke
- Monatlich bis quartalsweise: Heizkörper, Sockelleisten, Lampen, Innenverglasung
- Ein- bis zweimal jährlich: Grundreinigung der Beläge, Fensterreinigung außen
Wer den Turnus so aufschreibt, kann einzelne Zeilen kürzen, ohne die Reinigung insgesamt infrage zu stellen — und er kann Angebote vergleichen, weil beide Anbieter dieselbe Liste bepreisen.
Warum Kürzen am Turnus selten spart
Die Reinigungskosten bestehen fast vollständig aus Arbeitszeit, und die hat seit dem 1. Januar 2026 mit dem allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn von 15,00 € je Stunde in Lohngruppe 1 einen festen Boden. Halbiert man den Turnus, halbiert sich nicht der Aufwand: Bei 14-tägiger Reinigung ist mehr Schmutz aufgebaut, jeder einzelne Einsatz dauert länger, und Beläge verlieren schneller ihre Pflegeschicht. Am Ende steht eine zusätzliche Grundreinigung, die teurer ist als die eingesparten Termine.
Unterhalts- oder Grundreinigung?
Die laufende Unterhaltsreinigung hält den Alltag sauber, die Grundreinigung setzt Flächen zurück. Beide gehören in dasselbe Leistungsverzeichnis, aber in getrennte Positionen — der Unterschied ist im Ratgeber Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung erklärt.
Bei uns steht für jede Fläche der Turnus und das Verfahren im Leistungsverzeichnis, und jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert. Gereinigt wird mit Konzentraten mit anerkanntem Umweltzeichen, etwa green care PROFESSIONAL (Cradle to Cradle Gold), Buzil Planta oder Dr. Schnell Eco. Mehr dazu auf unserer Seite zur Büroreinigung — oder direkt ein Angebot anfordern.



