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- 011. Gibt es ein Leistungsverzeichnis – und liegt es dem Vertrag bei?
- 022. Ist der Turnus an der Nutzung bemessen oder an einem Paket?
- 033. Sind Grundreinigung und Unterhaltsreinigung getrennt ausgewiesen?
- 044. Wer steht am Objekt – und wer haftet?
- 055. Bekommen Sie einen Nachweis – oder nur eine Rechnung?
- 06Und der Preis?
Reinigungsangebote sehen sich auf den ersten Blick alle ähnlich. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn eine Mieterin sich über das Treppenhaus beschwert oder ein Beirat in der Eigentümerversammlung fragt, wofür die Position eigentlich bezahlt wurde. Fünf Punkte entscheiden dann darüber, ob Sie belegen können, was geschuldet war.
1. Gibt es ein Leistungsverzeichnis – und liegt es dem Vertrag bei?
Ohne Leistungsverzeichnis ist "Treppenhausreinigung" ein Wort, kein Auftrag. Darin gehört, welche Fläche wie oft und mit welchem Verfahren bearbeitet wird: Kellergang monatlich, Hauseingang wöchentlich, Glas an den Türen alle vierzehn Tage. Je genauer diese Liste ist, desto weniger lässt sich später darüber streiten – in beide Richtungen.
2. Ist der Turnus an der Nutzung bemessen oder an einem Paket?
Sanitärbereiche sollten so oft gereinigt werden, wie das Objekt genutzt wird; bei Publikumsverkehr heißt das täglich. Reine Büroflächen kommen je nach Belegung mit ein bis drei Terminen pro Woche aus. Wer Ihnen ohne Besichtigung ein Paket verkauft, hat entweder zu viel oder zu wenig kalkuliert.
3. Sind Grundreinigung und Unterhaltsreinigung getrennt ausgewiesen?
Die laufende Reinigung hält den Alltag sauber. Sie kann aber nicht leisten, was eine Grundreinigung leistet: alte Pflegeschichten entfernen, Beläge neu einpflegen, Kalk und Fett aus Fugen holen. Linoleum und PVC brauchen das ein- bis zweimal im Jahr, sonst trägt die Pflegeschicht auf und der Boden vergraut. Steht diese Position nicht im Angebot, kommt sie später als Überraschung.
4. Wer steht am Objekt – und wer haftet?
Wechselnde Subunternehmer kennen weder Ihre Schließanlage noch Ihre Bodenbeläge. Fragen Sie nach, ob die Reinigungskräfte beim Auftragnehmer angestellt sind, wie Schlüssel übergeben und quittiert werden und wie hoch die Betriebshaftpflicht deckt. Bei uns sind das 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Tätigkeitsschäden, dazu bis 100.000 Euro für den Verlust überlassener Schlüssel und Codekarten. Diese zweite Zahl ist die wichtigere: Muss eine Schließanlage getauscht werden, entscheidet sie darüber, wer das bezahlt.
5. Bekommen Sie einen Nachweis – oder nur eine Rechnung?
Das ist der Punkt, an dem sich Anbieter tatsächlich unterscheiden. Wir protokollieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und ausgeführter Leistung, auf Wunsch digital im Kundenportal. Diese Unterlage können Sie ungekürzt an Eigentümer, Beirat oder Versicherer weitergeben. Kommt jemand im Eingangsbereich zu Fall, wird nämlich nicht gefragt, ob gereinigt wurde, sondern ob Sie es belegen können.
Und der Preis?
Den nennen wir erst nach einer Besichtigung, und die kostet nichts. Eine Zahl ohne Kenntnis von Flächen, Belägen, Turnus und Zugänglichkeit wäre geraten – und geratene Zahlen werden im Nachtrag korrigiert, nie zu Ihren Gunsten.
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