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- 01Was den Preis treibt
- 02Kubikmeter schätzen, ohne sich zu verschätzen
- 03Was die Entsorgung öffentlich kostet
- 04Wertanrechnung — wann sie echt ist
- 05Entsorgungswege und welche Nachweise Sie verlangen sollten
- 06Sonderfall Messie-Wohnung
- 07Sonderfall Nachlass und Erbengemeinschaft
- 08Was in günstigen Angeboten fehlt: die vier klassischen Nachträge
- 09Checkliste vor der Beauftragung
- 10So arbeiten wir
Bei einer Entrümpelung kaufen Sie zwei Dinge, die getrennt kalkuliert werden: Arbeitszeit und Entsorgung. Wer nur auf die Endsumme schaut, vergleicht Angebote, die unterschiedliche Anteile beider Posten enthalten — und wundert sich hinterher über den Nachtrag. Dieser Leitfaden zerlegt beides.
Was den Preis treibt
Die Menge in Kubikmetern ist die Grundgröße, aber nie die einzige. Sie bestimmt vor allem die Entsorgungsseite.
Stockwerk und Aufzug. Jede Etage ohne Aufzug verlängert den Weg für jeden einzelnen Gegenstand. Ein Dachboden im vierten Obergeschoss mit enger Treppe kann denselben Kubikmeter doppelt so teuer machen wie ein ebenerdiger Keller. Passt der Sperrmüll nicht in den Aufzug, hilft der Aufzug gar nichts.
Zugang und Tragestrecke. Kann das Fahrzeug vor dem Haus stehen oder braucht es eine Halteverbotszone? In historischen Ortskernen ohne Zufahrt ist die Tragestrecke regelmäßig der größte einzelne Posten.
Sortenreinheit. Das ist der Punkt, an dem sich Angebote wirklich unterscheiden. Wer alles ungetrennt abfahren lässt, zahlt für die gesamte Menge den Preis der teuersten Fraktion. Sortieren kostet Arbeitszeit, spart aber in aller Regel mehr an Entsorgungsgebühren, als es kostet.
Problemstoffe. Asbesthaltige Platten, künstliche Mineralfasern, Nachtspeicheröfen, Altöl, Farben und Lacke, Leuchtstoffröhren, Kühlgeräte: Jede dieser Fraktionen hat einen eigenen Weg und einen eigenen Preis. Werden sie bei der Besichtigung übersehen, kommen sie als Nachtrag zurück.
Demontagen. Einbauküche, Einbauschränke, Teppichböden, verklebte Beläge, Rollläden, Markisen. Was ausgebaut werden muss, ist Handwerksarbeit, keine Räumung.
Kubikmeter schätzen, ohne sich zu verschätzen
Eine grobe Orientierung hilft beim Lesen des Angebots: Ein handelsüblicher Kellerverschlag von 6 m² Grundfläche, brusthoch vollgestellt, liegt bei ungefähr 8 Kubikmetern. Ein voll möbliertes Zimmer mit Schrank, Bett, Kommode und Hausrat kommt auf grob 10 bis 15 Kubikmeter, wobei Schränke im Abbau deutlich weniger Volumen haben als im Aufbau. Entscheidend ist: Diese Zahl schätzt niemand seriös am Telefon. Sie entsteht bei der Besichtigung, und nur dann trägt sie einen Festpreis.
Was die Entsorgung öffentlich kostet
Eigene Preise nennen wir hier bewusst nicht — die Kalkulation hängt am Objekt. Die kommunalen Gebühren sind dagegen nachlesbar und ein guter Prüfstein dafür, ob ein Angebot die Entsorgung überhaupt eingerechnet hat. In Karlsruhe gilt an den Wertstoffstationen Nordbeckenstraße 1 und Maybachstraße 10b: Wertstoffe sind für Privatpersonen bis 1 Kubikmeter gebührenfrei, für Sperrmüll werden 6,00 € je Anlieferung bis 100 Liter und 25 € je angefangenem halben Kubikmeter ab 0,5 m³ erhoben. Über den städtischen Sperrmüll auf Abruf dürfen je Termin höchstens 4 Kubikmeter bereitgestellt werden, Einzelstücke höchstens 2,20 Meter lang.
Daraus folgt eine ehrliche Auskunft: Wer einen einzelnen Kellerverschlag räumt, keine Problemstoffe hat und ein Fahrzeug besitzt, fährt mit dem städtischen Angebot günstiger als mit jedem Dienstleister. Ein Auftrag lohnt sich ab dem Punkt, an dem Menge, Tragestrecke, Demontagen, Problemstoffe oder der Nachweis ins Spiel kommen.
Wertanrechnung — wann sie echt ist
Werthaltige Gegenstände können gegengerechnet werden und senken den Preis. Seriös ist das, wenn die Anrechnung beziffert im Angebot steht. Ein mündliches "das rechnen wir an" ohne Zahl ist ein Verkaufsargument, kein Preisbestandteil. Umgekehrt gilt: Wer Ihnen eine Räumung "kostenlos gegen Wertanrechnung" anbietet, ohne das Objekt gesehen zu haben, rechnet mit etwas, das er noch nicht kennt.
Entsorgungswege und welche Nachweise Sie verlangen sollten
Sobald ein Betrieb räumt, sind die Abfälle gewerblicher Herkunft — und damit gilt anderes Recht als für den Sperrmüll aus dem Privathaushalt.
Getrennthaltung nach § 3 GewAbfV. Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle sind getrennt zu sammeln, zu befördern und zu verwerten. Abweichen darf man nur, wenn die Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist — und das ist schriftlich zu dokumentieren.
Dokumentationspflicht. Die Einhaltung wird über Lichtbilder, Liefer- und Wiegescheine, Lagepläne oder vergleichbare Unterlagen belegt. Für Bau- und Abbruchabfälle bis insgesamt 10 Kubikmeter entfällt die Dokumentationspflicht (§ 8 Abs. 3 GewAbfV) — die Getrennthaltungspflicht bleibt bestehen.
Erlaubnis und Anzeige nach §§ 53, 54 KrWG. Wer gewerbsmäßig Abfälle sammelt und befördert, muss dies anzeigen; für gefährliche Abfälle ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG erforderlich. Nach § 7 Abs. 9 AbfAEV gilt die Tätigkeit als regelmäßig, sobald im Jahr mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche oder mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle bewegt werden. Diese Papiere darf man sich zeigen lassen. Ein Betrieb, der sie nicht hat, verlagert das Risiko auf Sie.
Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle. Für sie gilt das elektronische Nachweisverfahren nach §§ 49, 50 KrWG und der Nachweisverordnung, mit Begleitschein und qualifizierter elektronischer Signatur; für Kleinmengen und Sammelentsorgung genügen Übernahmescheine.
Elektroaltgeräte gehen nach dem ElektroG getrennt an zugelassene Sammel- oder Erstbehandlungsstellen. Kühlgeräte gehören dazu und werden nie zusammen mit Schrott verladen.
Praktisch heißt das: Verlangen Sie die Belege, und zwar als Teil des Auftrags, nicht als Gefallen hinterher. Bei Abfällen aus einem gewerblich genutzten Objekt ist das keine Höflichkeit, sondern Nachweispflicht.
Sonderfall Messie-Wohnung
Hier trägt die Volumenschätzung besonders schlecht, weil das Räumgut geschichtet und oft feucht ist. Drei Dinge unterscheiden solche Aufträge von einer normalen Räumung: Es fällt in aller Regel Restmüll statt verwertbarer Fraktionen an, die Arbeitszeit je Kubikmeter liegt deutlich höher, und es braucht Schutzausrüstung sowie im Anschluss häufig eine Desinfektion und Geruchsbehandlung — also eine Sonderreinigung, die nicht Teil der Entrümpelung ist. Wer das in einem Preis zusammenfasst, kann ihn vorher nicht kennen. Seriös ist eine Besichtigung mit klarer Ansage, welche Leistungen enthalten sind und welche gesondert kommen.
Sonderfall Nachlass und Erbengemeinschaft
Vor der ersten Kiste wird fotografiert. Die Fotodokumentation des Zustands ist der einzige wirksame Schutz gegen spätere Vorwürfe innerhalb einer Erbengemeinschaft — und sie kostet nichts außer zwanzig Minuten. Dokumente, Fotos, Urkunden, Schlüssel und persönliche Unterlagen werden grundsätzlich beiseitegelegt und übergeben, nicht entsorgt. Steht die Erbausschlagung noch im Raum oder ist die Erbengemeinschaft uneins, sollte vor der Räumung geklärt sein, wer beauftragt — sonst streiten am Ende drei Personen über eine Rechnung, die eine von ihnen ausgelöst hat.
Was in günstigen Angeboten fehlt: die vier klassischen Nachträge
- 1.Der zweite Tag. Im Angebot steht ein Arbeitstag, im Keller steht mehr, als besichtigt wurde. Gute Angebote schreiben hin, ob ein zweiter Tag enthalten ist.
- 2.Der zweite Container. Dieselbe Mechanik, andere Seite. Klären Sie, ob das Volumen gedeckelt ist und was ein zusätzlicher Container kostet.
- 3.Die Problemstoffe. Sie tauchen fast immer erst beim Ausräumen auf. Lassen Sie im Angebot festhalten, wie damit umgegangen wird.
- 4.Besenrein. Der Begriff ist nicht genormt. Für uns heißt er: ausgeräumt, gefegt, Einbauten demontiert, bereit zur Schlüsselübergabe. Wenn das nicht dasteht, ist es nicht vereinbart.
Checkliste vor der Beauftragung
- Besichtigung vor Ort stattgefunden — nicht nur Fotos per Messenger?
- Festpreis statt Stundensatz, mit Angabe, was bei Mehrmenge gilt?
- Volumen gedeckelt oder offen? Zweiter Tag und zweiter Container geregelt?
- Demontagen (Küche, Einbauschränke, Beläge) ausdrücklich benannt?
- Problemstoffe benannt und ihr Entsorgungsweg beschrieben?
- Wertanrechnung beziffert im Angebot, nicht mündlich?
- Entsorgungsbelege als Teil des Auftrags zugesagt?
- Anzeige beziehungsweise Erlaubnis nach §§ 53, 54 KrWG vorhanden?
- "Besenrein" im Angebot definiert?
- Haftpflicht einschließlich Tätigkeitsschäden — für den Kratzer im Treppenhaus auf dem Weg nach unten?
- Termin und Zeitfenster schriftlich, inklusive Halteverbot, falls nötig?
So arbeiten wir
Wir sehen uns das Objekt kostenlos an, meist in zwanzig Minuten, und nennen danach einen Festpreis statt eines Stundensatzes. Sortiert wird bereits am Objekt: Sperrmüll, Altholz, Schrott, Elektro und Restmüll getrennt. Sie erhalten die Entsorgungsbelege, Fotos vom Zustand bei Übergabe und ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Umfang. Tätigkeitsschäden sind in unserer Betriebshaftpflicht bis 5 Millionen Euro eingeschlossen. Im Umkreis von 300 Kilometern um Karlsruhe arbeitet unser festangestelltes Team.
Den Ablauf einer Räumung Schritt für Schritt — von der Vorbereitung bis zur Übergabe — beschreibt der Ratgeber Entrümpelung vorbereiten. Mehr zum Leistungsumfang auf der Seite zur Entrümpelung und zur Haushaltsauflösung in Karlsruhe. Für ein konkretes Angebot: kostenlose Besichtigung vereinbaren.
*Stand: September 2026. Gebührenangaben nach den öffentlich zugänglichen Informationen des Team Sauberes Karlsruhe; maßgeblich ist die jeweils gültige Abfallgebührensatzung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.*

